Neues Recht / Diritto nuovo
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Zusammenfassung
Kaum ein Zeitabschnitt weist mehr Dynamiken, aber auch Widersprüche in einer auf “neues Recht” fokussierten Perspektive auf als das ausgehende 18. und beginnende 19. Jahrhundert. Schon im 17. Jahrhundert gab es erste Ansätze der Kodifikation, um die Rechtsanwendung zu vereinheitlichen. Sehr viel umfassender und komplexer gestaltete sich dieser Prozess im 18. Jahrhundert, als zum Zweck der besseren Regierbarkeit an die Stelle der Rechtspluralität nun einheitliche Kodifikationen treten sollen.
Die Beiträge dieses Themenheftes führen sowohl in ihrer räumlihcen Situierung in den österreichischen Erbländern, in Turin, Lombardo-Venetien und in der Toskana als auch mit den jeweils behandelten Rechtsmaterien an unterschiedliche Schauplätze des „neuen Rechts“. Der Fokus der Fragen ist darauf gerichtet, in welcher Relation das neue zum alten Recht stand, welche politischen und gesellschaftlichen Veränderungen es intendierte und sowohl in der Administrierung als auch in der Nutzung mit sich brachte, für wen es von Vorteil bzw. von Nachteil war, welche Hürden und Grenzen sich inder Umsetzung auftun konnten.
Die Beiträge machen deutlich, dass das Aushandeln, das Formulieren und Kodifizieren von Recht nicht zu trennen ist von dessen konkreter Situiertheit in der Zeit mit ihren jeweiligen politischen, sozialen und kulturellen Kontexten.